Mühltal,
9. Juni 2005
Chip-Funktionen im bargeldlosen Zahlungsverkehr
Im bargeldlosen Zahlungsverkehr sind verschiedene Funktionen des elektronischen Chips im Einsatz oder werden in naher Zukunft Verwendung finden.
Unabhängig vom Zahlungsverkehr sind Smart-Cards (»Chips«) in den letzten Jahren in vielen Bereichen eingeführt worden, wobei von der physikalischen Kontaktierung bis hin zu den internen Softwarefunktionen eine Vielzahl von Variationen existieren. So sind beispielsweise Chips mit einfachen Speicherfunktionen bis hin zu solchen mit komplexen Rechenwerken für verschiedene Anwendungen auf dem Markt. Beispiele für Smart-Card-Anwendungen sind die SIM-Karten in Handys, Chips zur Zugangkontrolle oder die Chips auf Telefonkarten. Im bargeldlosen Zahlungsverkehr haben sich drei Funktionen für den Chip herausgebildet:
1. Die Funktion Geldkarte (»elektronische Geldbörse«)
Sie ist heute auf vielen Bankkarten vorhanden. Diese Funktion erlaubt es bis zu 200 € in elektronischer Form auf der Karte zu hinterlegen, um dann Kleinbeträge mit diesem »elektronischen Bargeld« davon bezahlen zu können. Die Aufladung erfolgt am Geldautomaten – bei Banken und Sparkassen – oder speziellen Ladeterminals. Die Akzeptanz der Geldkarte ist mit allen REA-ECS Terminals möglich. Damit die gebuchten Umsätze auf dem eigenen Konto gutgeschrieben werden, muss eine so genannte Händlerkarte (diese erhält die Akzeptanzstelle von ihrer Hausbank) vorher in das Terminal eingebaut werden. Akzeptanzgebiete für die Geldkartenfunktion sind heute u.a. der öffentliche Nahverkehr, Parkuhren, Briefmarken, Zigarettenautomaten… Die Geldkartenfunktion ist unabhängig von »electronic cash« (PIN-Verfahren).
2. Die Funktion electronic cash offline
Diese Funktion muß ab 1. Januar 2006 von allen Terminals unterstützt werden, die »electronic cash« anbieten.
Durch den Chip auf der Karte des Kunden sind dann PIN-Zahlungen ohne Online-Autorisierung zur Kreditwirtschaft möglich. Die Prüfung von Verfügungsbetrag und PIN erfolgt dabei im Chip.
3. Der Chip auf Kreditkarten
Er wird im Rahmen der EMV -Bestimmungen von den Kreditkartenmarken Visa und Mastercard eingeführt. Da der Chip fälschungssicher ist, soll dadurch der Missbrauch von Kreditkarten mit manipulierten Magnetstreifen verhindert werden. Seit dem 1. Januar 2005 übertragen die Kreditkartenorganisationen den Akzeptanzbanken das Haftungsrisiko, wenn das Händler-Terminal noch keine EMV-Zahlungen mit Chip abwickeln kann. Je nach Vertrag werden die Akzeptanzbanken den Akzeptanzstellen die daraus entstehenden Risikokosten weiterberechnen oder auf eine rasche Umstellung der Terminals drängen. Das REA ECS Terminal wurde für EMV nach den Spezifikationen »EMV 2000 (Level 1 und Level 2)« sowie »Visa PED« zugelassen.
back