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Mühltal, 28. Juni 2008

Neue Händlerbedingungen für die Teilnahme am electronic cash-System

Um die Vorraussetzungen für eine Kartenakzeptanz im Rahmen des einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraumes SEPA zu schaffen, gelten ab dem 1. Juni 2007 neue Händlerbedingungen. Notwendige Vorraussetzung für den weiteren Einsatz des Zahlverfahrens electronic-cash am Terminal ist die Zustimmung der neuen Händlerbedingungen.

Was ändert sich?

- Einführung des neuen Akzeptanz-Logos "girocard"; das heute bekannte electronic cash Symbol wird durch "girocard" ersetzt (wird bis auf weiteres parallel verwendet)

- Hinweis auf die mögliche Akzeptanz weiterer Debitkartensysteme mit Zahlungsgarantie von Kooperationspartnern aus europäischen Ländern des SEPA

- Ankündigung der bevorstehenden Umstellung auf die integrierte Entgeltabrechnung (mit Wirkung ab Februar 2009)

Wichtiger Hinweis: Die Händlerbedingungen sind eine Vereinbarung zwischen Ihnen und dem ZKA. Sie gelten als von Ihnen genehmigt, wenn Sie nicht innerhalb von sechs Wochen nach dem Erhalt dieser Bekanntgabe der neuen Bedingungen schriftlich Widerspruch einlegen. Der Widerspruch muss an Ihr kontoführendes Kreditinstitut gesandt werden.

Ihr Vertrag mit REA Card und die Abwicklung aller anderen Zahlarten bleibt hiervon unberührt, da das Widerspruchsrecht ausschließlich die Teilnahme am electronic cash-Verfahren betrifft.

Hier die neuen Händlerbedingungen .


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